FRANKFURT und ATLANTA, – Zum 26. Juni 2017 erfolgt die Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht – der Gesetzentwurf dazu liegt derzeit beim Bundesrat. Viele Unternehmen in Handel und Industrie verkennen jedoch leichtfertig, dass sich für sie daraus Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und anderen Formen der internationalen Kriminalität ergeben. Werden diese vernachlässigt, drohen empfindliche Strafen. Dass die Gesetzgebung nur Banken und andere Finanzdienstleister oder nur Bargeldgeschäfte betrifft, ist dagegen ein Irrtum.
Warum dieses Thema für Handel und Industrie relevant ist:
Seyfi Günay, Direktor für Finanzkriminalität und Compliance für die Region EMEA bei LexisNexis Risk Solutions, erklärt: „Unternehmen sind verpflichtet, sich darüber ein Bild zu machen, mit wem genau sie Geschäftsbeziehungen eingehen und wer die wirtschaftlich Begünstigten dieser Unternehmen sind. Dafür schreibt das Geldwäschegesetz angemessene betriebsinterne Sicherungsmaßnahmen vor.“ Deshalb, sagt Günay, ist es unerlässlich, entsprechende Informationen einzuholen und zu bewerten.
LexisNexis® Risk Solutions nutzt das Potenzial von Daten und fortschrittlichen Analysen, um Erkenntnisse zu liefern, die Unternehmen und Regierungsbehörden dabei helfen, Risiken zu reduzieren und Entscheidungen zu verbessern, die Menschen auf der ganzen Welt zugutekommen. Wir bieten Daten- und Technologielösungen für ein breites Spektrum von Branchen, einschließlich Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen und Behörden an. Unser Hauptsitz ist in Atlanta, Georgia, doch wir haben Niederlassungen auf der ganzen Welt. Wir sind Teil von RELX (LSE: REL/NYSE: RELX), einem globalen Anbieter von informationsbasierten Analyse- und Entscheidungshilfen für Geschäftskunden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte LexisNexis Risk Solutions and RELX.
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Leitender Direktor, Globale Kommunikation
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