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Erweiterte Pflichten für Banken, Handel und Industrie: Deutscher Bundestag verabschiedet Geldwäschegesetz

19/05/2017

FRANKFURT und ATLANTA, –  Der Deutsche Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung eine Neufassung des Geldwäschegesetzes beschlossen. Damit erfolgt die Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht wie geplant zum 26. Juni 2017.

Daraus ergeben sich erweiterte Pflichten nicht nur für Banken, sondern auch für Unternehmen aus Handel und Industrie zur Bekämpfung von Geldwäsche und anderen Formen der internationalen Kriminalität. Werden diese vernachlässigt, drohen empfindliche Strafen.

Unternehmen sind verpflichtet, sich darüber ein Bild zu machen, mit wem genau sie Geschäftsbeziehungen eingehen und wer die wirtschaftlich Begünstigten dieser Unternehmen sind. Dafür schreibt das Geldwäschegesetz angemessene betriebsinterne Sicherungsmaßnahmen vor. Deshalb ist es unerlässlich, entsprechende Informationen einzuholen und zu bewerten.

Über die Herausforderungen für Banken, Handel und Industrie informiert Sie Seyfi Günay, Direktor für Finanzkriminalität und Compliance bei Lexis Nexis Risk Solutions (Seyfi.Gunay@lexisnexisrisk.com).

Über LexisNexis® Risk Solutions

LexisNexis® Risk Solutions nutzt das Potenzial von Daten und fortschrittlichen Analysen, um Erkenntnisse zu liefern, die Unternehmen und Regierungsbehörden dabei helfen, Risiken zu reduzieren und Entscheidungen zu verbessern, die Menschen auf der ganzen Welt zugutekommen. Wir bieten Daten- und Technologielösungen für ein breites Spektrum von Branchen, einschließlich Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen und Behörden an. Unser Hauptsitz ist in Atlanta, Georgia, doch wir haben Niederlassungen auf der ganzen Welt. Wir sind Teil von RELX (LSE: REL/NYSE: RELX), einem globalen Anbieter von informationsbasierten Analyse- und Entscheidungshilfen für Geschäftskunden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte LexisNexis Risk Solutions and RELX.

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Pressekontakt

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