19/05/2017
FRANKFURT und ATLANTA, – Der Deutsche Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung eine Neufassung des Geldwäschegesetzes beschlossen. Damit erfolgt die Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht wie geplant zum 26. Juni 2017.
Daraus ergeben sich erweiterte Pflichten nicht nur für Banken, sondern auch für Unternehmen aus Handel und Industrie zur Bekämpfung von Geldwäsche und anderen Formen der internationalen Kriminalität. Werden diese vernachlässigt, drohen empfindliche Strafen.
Unternehmen sind verpflichtet, sich darüber ein Bild zu machen, mit wem genau sie Geschäftsbeziehungen eingehen und wer die wirtschaftlich Begünstigten dieser Unternehmen sind. Dafür schreibt das Geldwäschegesetz angemessene betriebsinterne Sicherungsmaßnahmen vor. Deshalb ist es unerlässlich, entsprechende Informationen einzuholen und zu bewerten.
Über die Herausforderungen für Banken, Handel und Industrie informiert Sie Seyfi Günay, Direktor für Finanzkriminalität und Compliance bei Lexis Nexis Risk Solutions (Seyfi.Gunay@lexisnexisrisk.com).
Über LexisNexis® Risk Solutions
LexisNexis Risk Solutions nutzt das Potenzial von Daten und hochentwickelten Analysetechniken, die wichtige Einblicke liefern, mit denen Unternehmen und staatliche Einrichtungen Risiken minimieren und bessere Entscheidungen zugunsten der Menschen rund um den Globus treffen können. Wir bieten Daten- und Technologielösungen für unterschiedliche Branchen wie Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen und Regierungen an. Mit Sitz im Ballungsraum Atlanta, Georgia, sind wir mit Niederlassungen weltweit vertreten und Teil der RELX (LSE: REL/NYSE: RELX), einem weltweit führenden Anbieter von Informations- und Analyselösungen für Unternehmenskunden. Weitere Informationen finden Sie unter www.risk.lexisnexis.com und www.relx.com.
Pressekontakt