Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II und was daraus folgt

          
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Sanktionsdurchsetzungsgesetz II: Sanktionen konsequent umsetzen

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In Deutschland wurden wichtige Schritte zur Stärkung der nationalen Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung/Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) und der Sanktionsvorschriften unternommen. Die Einführung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) als neue Behörde ist eine bedeutende Entwicklung in einem Bereich von großer politischer Bedeutung. Das BBF vereint als dringend benötigtes Zentralorgan Schlüsselkompetenzen im Bereich AML-/CFT unter einem Dach.
Finanzkriminalität ist eine globale Herausforderung

Geldwäsche betrifft Nationen weltweit, von etablierten Industrienationen bis hin zu aufstrebenden Schwellenländern. Kriminelle nutzen illegale Gewinne aus Menschen- und Drogenhandel sowie anderen illegalen Aktivitäten, um sie im regulären Finanzsystem zu waschen und ihre Herkunft zu verschleiern. Laut UNODC werden jährlich zwischen 800 Millionen und zwei Billionen US-Dollar gewaschen, was zwei bis fünf Prozent des globalen BIP entspricht. Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung (AML) helfen, illegale Aktivitäten zu identifizieren, während Sanktionen Regierungen ermöglichen, das Finanzsystem gegen bestimmte Ziele einzusetzen. Eine effektive Steuerung von Sanktions- und Geldwäscherisiken erfordert globale Zusammenarbeit aller Akteure entlang der Finanzkette.

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